Bewegung muss ein zentrales Anliegen in jedem betrieblichen Gesundheitsmanagement sein.
Denn „Bewegung ist die Medizin des 21. Jahrhunderts“ (Ärztekongress 2014) – zu wenig Bewegung macht hingegen auf Dauer krank.
Problem: 70% der Erwerbstätigen arbeiten den ganzen Tag im Sitzen. Die Folgen von übermäßigem Sitzen (und zu wenig Bewegung) sind mittlerweile zu einem der größten Treiber für die krankheitsbedingten Kosten in Unternehmen geworden (Rückenschmerzen, Stress, Depressionen, Magen-Darm-Störungen, Herz- und Kreislauferkrankungen).
Lösung: Mehr Bewegung sinnvoll in Unternehmen zu bringen ist eines der Kernthemen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.
Vorteil: Bewegung ist schon in kleinsten Dosen effektiv, kostet kaum etwas und hat so gut wie keine Nebenwirkungen.
500 Euro Steuerfreibetrag
pro MitarbeiterIn und Jahr für betriebliche Gesundheitsförderung – Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen
Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 EUR pro Mitarbeiter/-in und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG; § 52 Abs. 4c EStG)*
Auch Barzuschüsse begünstigt
Von der Steuerbefreiung begünstigt sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers an die MitarbeiterInnen, die diese für extern durchgeführte Maßnahmen aufwenden.
Wenn sich also Unternehmer externe Unterstützung heranholen, um die Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen zu fördern, werden auch diese entsprechenden Maßnahmen von der Steuer befreit. Beispiele hierfür sind u. a. Bewegungs- oder Ernährungsangebote und Schulungs- bzw. Coachingmaßnahmen.
*Quelle: Steuerrat24.de